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  • AutorenbildKai Willer

Was ist die Grunderwerbsteuer und wann muss diese bezahlt werden?

Erfahren Sie alles zur Grunderwerbsteuer beim Immobilienkauf in Eiderstedt und Umgebung.


Wenn Sie eine Immobilien oder ein Grundstück kaufen möchten, entstehen dabei meist gewisse Nebenkosten. Auf einen nicht unerheblichen Kostenpunkt, nämlich die Grunderwerbsteuer, möchten wir in diesem Beitrag genauer eingehen.


Die Grunderwerbsteuer fällt – wie es ihr Name schon vermuten lässt – einmalig beim Erwerb von "Grund" an. Es ist jedoch nicht nur der Wert des Grundstücks maßgeblich, sondern der Wert, bzw. Kaufpreis der Immobilie inklusive Grundstück.


In unserem Bundesland Schleswig-Holstein beträgt die Höhe der Grunderwerbsteuer aktuell 6,50 %. Kaufen Sie also eine Immobilie für z.B. 300.000 EUR, erhalten Sie nach dem Notartermin eine Rechnung vom Finanzamt über 19.500 EUR.


Meist lassen sich einige Positionen, wie z.B. eine Einbauküche oder der Heizölbestand gesondert im Kaufvertrag ausweisen und die Steuerlast so etwas senken. Sollten Sie eine Immobilie von Familienangehörigen erwerben, auch beispielsweise im Rahmen einer Erbschaft, haben Sie gute Chancen ganz von der Grunderwerbsteuer befreit zu werden.


Neben der Grunderwerbsteuer fallen beim Immobilienkauf noch andere Nebenkosten an, so dass Sie auf den Kaufpreis immer ca. nochmal 12 % gedanklich hinzurechnen müssen.





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