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AutorenbildKai Willer

Was ist eigentlich der sogenannte "Makleralleinauftrag" und was gilt es zu beachten?

Dem Verkauf einer Immobilie über einen Makler liegt Vertrauen zugrunde – darüber hinaus ist es dennoch ratsam, die Spielregeln der Zusammenarbeit in einem Makleralleinauftrag festzuhalten.


In diesem Beitrag geht es wieder um wertvolle Tipps rund um die Themen Immobilienverkauf auf Eiderstedt und Umgebung. Heute beschäftigen wir uns mit dem grundlegenden Vertrag, welchen Sie zu Beginn der Zusammenarbeit mit Ihrem Makler eingehen.


"Ein Vertrag heißt Vertrag, weil man sich vertragen sollte." – Zitat von Frank Dommenz, Malermeister und Illustrator

Bei Geschäften, bei denen es um sehr viel Geld geht, ist es immer ratsam, in einem schriftlichen Vertrag alle wesentlichen Punkte festzuhalten, damit es später zu keinen bösen Überraschungen kommt. Wenn Sie eine Immobilie verkaufen oder vermieten möchten und Sie sich dafür die Unterstützung eines Maklers holen, werden Sie meist einen Alleinauftrag schließen. Das bedeutet, dass der Makler Ihrer Wahl allein – und sonst keine weiteren Makler – den passenden Käufer bzw. Mieter für Sie suchen darf.


Hinsichtlich des Makleralleinauftrags gibt es zwei verschiedene Varianten, welche die Zusammenarbeit regeln:


1️⃣ Der einfache Alleinauftrag: Hier verzichtet der Verkäufer (wie oben bereits beschrieben) darauf, weitere Makler für z.B. den Verkauf einer Immobilie einzuschalten, behält aber gleichzeitig das Recht, die Immobilie privat zu vermitteln. Findet der Verkäufer ohne Zutun des Makler selbst einen Käufer, ist keine Provision an den Makler zu bezahlen.


2️⃣ Der qualifizierte oder erweiterte Alleinauftrag: Der Unterschied zum einfachen Alleinauftrag liegt darin, dass sich hier der Verkäufer verpflichtet, Kaufinteressenten, welche direkt an ihn/sie herantreten, an den Makler zu verweisen. Diese Vertragsform kommt in der Regel bei größeren Immobilienaufträgen, wie z.B. einem Mehrfamilienhaus, in Frage.



Was sich zunächst nach einer Einschränkung für den Verkäufer anhört, bringt unterm Strich jedoch entscheidende Vorteile:


✅ Sie haben nur einen professionellen Ansprechpartner, was die Organisation der Besichtigungstermine bei z.B. vermieteten Wohnungen sehr viel einfacher gestaltet. Denn dann müssen Sie nicht dafür Sorge tragen, dass es zu Überschneidungen ihrer Makler kommt.

✅ Ihr persönlicher Zeitaufwand ist viel geringer, da Sie das ganze Prozedere Immobilienverkauf nur mit einem Makler durchlaufen müssen.


✅ Sie erhalten den bestmöglichen Verkaufspreis anstatt einer schneller Vermarktung, da sich der Makler Ihrer Wahl intensiver um den Verkauf Ihrer Immobilie kümmern wird – den niemand investiert gerne Zeit und Mühe mit dem ständigen Risiko, dass der Konkurrent morgen schon das Haus an den erstbesten Käufer "verscherbelt" hat.


✅ Ihr Makler geht mit dem Alleinauftrag eine Tätigkeitsverpflichtung ein. Dies bedeutet, dass er sich um einen zeitnahen Verkauf kümmern muss. Sollten dies nachweislich nicht erfolgen, können Sie als Auftraggeber Schadensersatz einfordern. Somit haben Sie als Verkäufer eine sehr gute Absicherung.



Wurde Ihre Immobilie dann erfolgreich vermittelt, sprich der Kauf- bzw. Mietvertrag unterschrieben, darf Ihnen der Makler nun die Rechnung über die vereinbarte Provision stellen.







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