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AutorenbildKai Willer

Wie werden eigentlich die Zimmer genau gezählt?

In jeder Verkaufs- oder Vermietungsanzeige einer Immobilie wird eine Zimmeranzahl, wie z.B. "3-Zimmerwohnung", angegeben. Wir möchten heute erklären, was diese Angabe bedeutet.


Unter "Zimmer" versteht man in der Maklersprache die Räume Wohnzimmer, Schlafzimmer, Kinderzimmer und Arbeitszimmer. Das Badezimmer, sowie die Küche, werden nicht als "Zimmer" aufgeführt, da eine Wohnung ohne die beiden keine Wohnung wäre. Wird also beispielsweise eine "3-Zimmer Wohnung" zum Verkauf angeboten, verfügt diese also – neben den Räumen Küche und Bad – noch über ein Wohn-/Esszimmer, ein Elternschlafzimmer und ein Kinderzimmer.


Jetzt kann es aber zu dem Paradoxon kommen, dass eine 2,5-Zimmerwohnung größer sein kann als eine 3-Zimmerwohnung! Daher ist es wichtig zu wissen, dass Ihnen die Zimmeranzahl nicht automatisch Aufschluss über die Größe, sprich die vorhandene Wohnfläche, gibt. Um dem ganzen jetzt noch die Krone aufzusetzen sei gesagt, dass es in Deutschland keine offizielle Definition gibt, was denn nun genau als halbes Zimmer zählt. Einzig im Wohnungs-Bewertungs-System WBS des Bundes findet sich ein Hinweis:


"Natürlich belichtete und belüftete Flächen von mindestens fünf Quadratmetern, die nicht als Zimmer angerechnet werden können, gelten als zusätzliche Flächenangebote oder halbe Zimmer"

Das gilt gemäss WBS für Nischen, Galerien und erweiterte Koch- oder Essbereiche – doch lassen Sie uns etwas genauer aufschlüsseln, was sich – aus unserer Praxiserfahrung – als halbes Zimmer eingebürgert hat:


➡️ eine mindestens 12 Quadratmeter große Wohnküche

➡️ ein mindestens 6 Quadratmeter großer Essbereich in der Küche

➡️ ein mindestens 6 Quadratmeter großer Vorraum oder Gang, häufig mit Garderobe



Wie sieht es mit Hobbykellern und ähnlichen Räumen aus?


Bei Hobbykellern, Bastelräumen, ausgebauten Zimmern auf dem Dachboden und ähnlichen Räumen kommt es immer wieder zu Meinungsverschiedenheiten. Auch hier hat sich in der Praxis etabliert, dass diese Räume nur als Zimmer gezählt werden, wenn sich diese innerhalb der Wohnung befinden. Ein Kellerraum oder ein zusätzlicher Raum im Dachgeschoss zählt grundsätzlich erstmal nicht als Zimmer. Wenn diese jedoch beheizbar und somit theoretisch bewohnbar wären, wird oftmals ein halbes Zimmer veranschlagt.



Wohnräume werden anders als die Wohnfläche bestimmt


An dieser Stelle möchten wir noch einen kleinen Exkurs einschieben, damit es zu keiner Verwechslung mit der Wohnfläche kommt. Die Wohnfläche gibt Aufschluss darüber, wie viele Quadratmeter sich über die angegeben Zimmer verteilen.


Voll berücksichtigt werden hier alle Räume zu Wohnzwecke, mit einer Deckenhöhe von mindestens 2,00 Meter. Hierzu zählen auch Abstellräume innerhalb der Wohnung und Wintergärten, wenn sie beheizbar sind. Teilweise, zwischen 25 und 50 %, werden alle Räume bzw. bei Dachschrägen der betreffende Raumteil, sowie Balkone oder Terrassen berücksichtigt.

Nicht zur Wohnfläche gerechnet werden (auch hier) hingegen Kellerräume, Waschküche, Heizraum und Garagen.



💡 Unser Profi-Tipp:


Lassen Sie sich von Ihrem Immobilienmakler vorab den Grundriss der Wohnung bzw. des Hauses schicken und machen Sie sich ein Bild über die Aufteilung. Wenn die Kombination aus Zimmeranzahl und Wohnfläche passt, dann vereinbaren Sie gerne einen Besichtigungstermin.










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